Jahreshauptversammlung

Auf der Jahreshauptversammlung am 12. März 2024 wurden folgende Vorstandsmitglieder gewählt:
Bernd Bruns, 1. Vors.;  Jutta Brenneke, 2. Vors.;  Herbert Gleißner, Schatzmeister;  Christian Wirries, Schriftführer  und die Beisitzenden Barbara Rottler, Anke Hölscher, Margret Boegeholz, Maria Klaushenke und Jürgen Kruse.

Steckbrief der Bibliotheksgesellschaft Hameln



Wer wir sind

♦ ein gemeinnütziger Verein, gegründet 1983
♦ eine Gesellschaft, die öffentliche Bibliotheken und Leseprojekte in Hameln fördert
♦ ein Regionalverband im Rahmen der Bibliotheksgesellschaft Niedersachsen
♦ über 200 engagierte Bürger und Bürgerinnen, die sich für Buch- und Lesekultur einsetzen


Was wir wollen

♦ das kulturelle Leben in Hameln bereichern, z. B. durch Lesungen, Buchpräsentationen, Inszenierungen, Ausstellungen, Projekte aller Art
♦ die Lese- und Medienkultur fördern und entwickeln, und zwar aufsteigend vom Vorlesealter an
♦ die Büchereien vor Ort materiell und ideell unterstützen: Stadtbücherei Hameln, Orts-, Kirchen-, Krankenhaus-  und Schulbüchereien


Was wir machen

♦ Wir organisieren regelmäßig „Matinéen in der Pfortmühle“ (an einem Sonntag um 11.15 Uhr).
♦ Wir laden ein zur „Literarischen Stunde“, und zwar werden jeweils an einem Mittwoch um 10.15 Uhr in der Stadtbücherei in der Pfortmühle Bücher präsentiert (Eintritt frei).
♦  Wir veranstalten ein bis zweimal im Jahr den „Markt alter Bücher“: Gespendete Bücher werden zu einem niedrigen Preis und guten Zweck verkauft (jetzt im Bahnhof Hameln). Zusätzlich öffnen wir dort unseren Büchermarkt i. d. R. am ersten Samstag eines jeden Monats.
♦ Wir fördern und sponsern Projekte, z..B. Lese- und Schreibwettbewerbe, den Rattenfänger-Literaturpreis, mediale Präsentationen, etc.

Wo Sie uns finden

♦ in der Stadtbücherei in der Pfortmühle, 31785 Hameln, Sudetenstr. 1
♦ im Internet unter www.bg-hameln.de
♦ per E-Mail unter bg.hameln@googlemail.com


Wir freuen uns auf Ihren Besuch



Satzung der Bibliotheksgesellschaft Hameln

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt die Bezeichnung „Bibliotheksgesellschaft Hameln“ (im Folgenden BG HM  genannt).

(2) Sitz der Bibliotheksgesellschaft ist Hameln. Sie soll nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.

(3) Die BG HM ist politisch, ethisch, konfessionell und ethnisch neutral.

(4) Das Geschäfts- bzw. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Gemeinnützigkeit
Die BG HM verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3 Zweck der Gesellschaft
(1) Zweck der BG HM ist die Förderung von Erziehung und Bildung, Kunst und Kultur.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der öffentlichen Bibliotheken in Hameln, des kulturellen Lebens der Stadt, der Lesekultur und generell der Bildung und Weiterbildung.

§ 4 Selbstlosigkeit
(1) Die BG HM ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Die Mittel der BG HM dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der BG HM.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BG HM fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitglieder
(1) Mitglied der BG HM kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck der Gesellschaft unterstützt.

(2) Über die Beitrittserklärungen entscheidet der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der schriftlich an den Vorstand erklärt werden muss, durch Tod oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund (z.B. vereinsschädigendes Verhalten).
Über einen solchen Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Ein ausgeschlossenes Mitglied kann dagegen Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Über die Höhe und Fälligkeit des Beitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 7 Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind

1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung (MV) ist oberstes Beschlussorgan der Gesellschaft. Sie tritt einmal jährlich nach schriftlicher Einladung des Vorstandes (mindestens 4 Wochen vorher) unter Angabe der Tagesordnung zusammen.

Die MV muss außerdem einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt oder der Vorstand es für erforderlich hält.


Die MV legt die Richtlinien für die Arbeit der Gesellschaft fest und überwacht die Tätigkeit des Vorstands.

(2) Die MV hat folgende Aufgaben:
sie wählt den Vorstand (siehe § 9) und die beiden Kassenprüfer,
sie nimmt den Jahresbericht des Vorstands und den Rechnungsabschluss entgegen,
sie entscheidet über Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags.
sie entscheidet über Satzungsänderungen oder die Auflösung der Gesellschaft.

(3) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen  bzw. die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.

(4) Über die MV ist eine Niederschrift anzufertigen; diese ist von zwei Vorstandsmitgliedern, die an der MV teilgenommen haben, zu unterschreiben.

§ 9 Vorstand
(1) Der Vorstand der Bibliotheksgesellschaft besteht aus:
a) dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden/der stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin,
d)  dem Schriftführer/der Schriftführerin
e) einem bis fünf Beisitzern/Beisitzerinnen.

(2) Der Vorstand wird für zwei Jahre von der MV gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand ergreift Maßnahmen, die zur Förderung des Vereinszweckes und zur Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung notwendig sind.

(3) Die Bibliotheksgesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands (gem. § 9 a bis d) gemeinsam vertreten.

(4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder (gem. § 9 a bis d) anwesend sind. Über die Vorstandsbeschlüsse wird eine Niederschrift angefertigt.

(5) Die beiden gewählten Kassenprüfer überprüfen einmal jährlich die Kassenführung und berichten der Mitgliederversammlung.

§ 10 Auflösung der Gesellschaft
Bei Auflösung der Bibliotheksgesellschaft Hameln fließen die etwa vorhandenen Mittel der Stadt Hameln zur Verwendung für die Stadtbücherei Hameln zu.


Stand:  30.11.2021


Kurzporträt

von Bernd Bruns


Sie gibt es seit 1983 - die Bibliotheksgesellschaft Hameln, damals die 5. in Niedersachsen und heute mit mehr als 200 Mitgliedern eine der größten des Landes. Unsere Dachgesellschaft finden Sie unter www.bg-nds.de.

Damals fanden sich auf Anhieb ca. 40 engagierte Bürger der Stadt zusammen, um zu protestieren


gegen drohende Kürzungen im Bereich Kultur in Stadt und Land
gegen die geplante Einführung von Benutzergebühren
gegen die räumliche Enge der im Hochzeitshaus eingepferchten Stadtbücherei.

Es entstand eine Fördergesellschaft, eine Lobby für die Stadtbücherei Hameln, die sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen wusste, die kämpfte für eine bessere Unterbringung und Ausstattung der Stadtbücherei (Erhalt des Baudenkmals Pfortmühle und dessen Umgestaltung zu einer modernen Medienzentrale), die durch vielerlei Aktionen auf sich aufmerksam machte und macht und heute nicht mehr aus dem kulturellen Leben der Stadt Hameln wegzudenken ist.

Welcher Art sind nun die Aktivitäten der Bibliotheksgesellschaft Hameln, die in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen stattfinden?


die Literarische Stunde: einmal im Monat stellen Mitglieder des Vorlese-Teams klassische und aktuelle Werke der Weltliteratur vor.
die "Matinée in der Pfortmühle" : an einem Sonntagvormittag (in monatlichen Abständen) liest ein Autor aus seinen Werken, referiert ein Experte oder findet ein literarisch-kulturelles "Event" statt.
der Markt alter Bücher i.d.R. zweimal im Jahr (an mehreren Tagen im Mai und im September) werden gespendete Bücher verkauft, eine Aktion, die inzwischen bereits überregionalen Zuspruch/Zulauf findet. Dazu gibt es in den übrigen Monaten (mit Ausnahme des Januars) einen eintägigen Bücherverkauf (von 10 bis 18 Uhr), und zwar am jeweils ersten Sonnabend des Monats in unserem Domizil im Bahnhofsgebäude Hameln (Höhe Gleis 5)
die "Präsentation von Neuerscheinungen" in der Adventszeit werden in Kooperation mit dem Literatur-Café der Münster-Gemeinde Hameln neue Werke des jeweiligen Bücherherbstes vorgestellt.

Wie finanziert sich die Bibliotheksgesellschaft Hameln?

durch die Mitgliederbeiträge. Diese sind bewusst niedrig gehalten, um möglichst viele Mitstreiter zu gewinnen:

  - Jahresbeitrag für Erwachsene: 15 €
  - Jahresbeitrag für Familien: 20 €
  - Jahresbeitrag für Schüler, Studenten, Azubis: 5 €


durch die Eintrittsgelder: Die Mitgliedschaft ermächtigt zum ermäßigten Eintritt bei den Veranstaltungen der Bibliotheksgesellschaft.

durch Spenden und Zuwendungen

durch den Erlös des Bücherverkaufs ("Markt alter Bücher").

Wen , was und wie fördert die Bibliotheksgesellschaft Hameln?

Gemäß unserer Satzung unterstützt sie die Hamelner Bibliothekseinrichtungen, und zwar jeweils projektbezogen (an erster Stelle die Stadtbücherei, ferner die Krankenhausbücherei, Pfarrgemeindebüchereien, Schulbüchereien). So sind bereits seit Bestehen ca. 40 000 € für konkrete Fördermaßnahmen geflossen. Sie reichen, um nur einige wenige zu nennen, von der Bücherkiste (themenbezogene Büchersammlungen für Vor- und Grundschule, Projekt Leseförderung) bis zum Bücherwagen (für die mobile Krankenhausbücherei), vom Steh- und Lesepult bis zum Projekt "Online Public ACces" der Stadtbücherei, vom Buch-Cleaner bis zur Anschub-Finanzierung schulischer Lesewerkstätten.

Seit sechs Jahren unterstützen wir auch den Rattenfänger-Literaturpreis der Stadt Hameln mit jeweils 1000,- €.

Wir sind stolz, durch unsere ehrenamtliche Tätigkeit und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel einen Beitrag zur Förderung der Lesekultur und zum kulturellen Leben der Stadt Hameln zu leisten. Wir kooperieren, soweit dies möglich ist, mit anderen Organisationen oder Institutionen (Forum Hameln, theater hameln, Kunstkreis Hameln, Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, Deutsch-Französische Gesellschaft, den örtlichen Buchhandlungen und Verlagen) und werden immer da unseren Beitrag leisten, wo es darum geht, dem Buch, der Literatur, kurz: der Kultur Gehör und Gewicht zu verleihen.




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